Energie einspeisen
Erzeugen Sie Ihren eigenen Strom
Energie ganz einfach selbst erzeugen und einspeisen
Werden Sie selbst aktiv und erzeugen Sie mit einer Photovolatik-Anlage Ihren eigenen Strom. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Einspeisen.
Inbetriebnahme
Was muss ich bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage beachten?
Anmeldeverfahren (Meldepflichten)
Sie möchten eine PV-Anlage an das Mittel- oder Niederspannungsnetz anschließen lassen? Wir prüfen vor Baubeginn die Anschlusssituation und berechnen die netztechnischen Auswirkungen der Anlage. Weitere Informationen zu Inbetriebnahme und Anmeldeverfahren finden Sie hier:
Einspeisemanagement
Damit das Stromnetz immer sicher ist, können Erzeugeranlagen zeitweise in ihrer Wirkleistung reduziert bzw. ganz abgeschaltet werden. Alle wichtigen Informationen zum Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement finden Sie hier:
Maktstammdatenregister (MaStR)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Martkstammdatenregister (MaStR) übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter Tel. 02241 - 107 - 100.
1. Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen
2. Fragen zu Kosten und Fristen
- Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt eine zweijährige Frist für die Registrierung bis zum 31.01.2021.
- Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden.
Änderungen, die die im Register eingetragenen Daten betreffen, müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt registriert werden.
3. Fragen zur Registrierung
Die Marktakteure (Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferant etc.) sind für ihre Daten jeweils selbst verantwortlich.
Bei Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten sowie Speichern liegt die Datenverantwortung bei den Anlagenbetreibern. Die Anlagenbetreiber sind somit dafür verantwortlich, dass die Daten zu den Einheiten in das MaStR eingetragen und aktuell gehalten werden. Auch nach einer Bestätigung oder Korrektur von Anlagendaten im Rahmen der Netzbetreiberprüfung verbleibt die Datenverantwortung beim Anlagenbetreiber.
Die Registrierungspflicht im MaStR besteht für alle Anlagen, die mittelbar oder unmittelbar an das Netz angeschlossen sind, unabhängig von einer tatsächlichen Einspeisung.
Über die Website https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/AuswahlAssistent registrieren Sie die entsprechende Anlage.
Um die Registrierung zu vereinfachen, bietet das MaStR zwei Assistenten an, welche durch die verschiedenen Schritte führen.
Der Assistent für Anlagenbetreiber ist gedacht für Privatpersonen oder kleine Unternehmen, die sich ausschließlich als Betreiber einer Anlage (insbesondere Stromerzeugungsanlagen) registrieren wollen.
Der Assistent für allgemeine Marktteilnehmer wird für alle anderen Fälle genutzt, z.B. für größere Unternehmen, andere Marktfunktionen oder die Nutzung des Webdienstes.
- Für den Benutzer: Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum.
- Für Marktakteure inkl. Anlagenbetreiber: Adress- und Kontaktdaten.
- Für Unternehmen zusätzlich, Steuernummer und Registernummer (Handels-, Vereins- oder andere Register)
- Für Anlagen: Standort, verschiedene technische Merkmale je Anlagentyp, Angaben zum Netzanschluss.
Wenn zutreffend; zusätzlich Angaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder zu Genehmigungen. - Es gibt für die verschiedenen Anlagen je eine Registrierungshilfe, da sich die Daten für die Registrierung je nach Art der Anlage stark unterscheiden.
Strom | Gas | |
Erzeugung | Alle Anlagen, die an ein Stromnetz angeschlossen sind. | Alle Anlagen, die an ein Gasnetz angeschlossen sind. |
Verbrauch | Anlagen, die an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind. | Anlagen, die an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind. |
Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme.
- Solaranlagen
- Windenergieanlagen
- Biomasseanlagen
- Wasserkraftanlagen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
- Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten
- Stromspeicher
Die Registrierung im MaStR erfolgt durch einen Online-Einrichtungsassistenten. Neben der Registrierung von Marktakteuren, Einheiten und EEG-Anlagen können Benutzer angelegt und verantwortliche Benutzer für Marktakteure festgelegt werden. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:
- Anlegen eines MaStR-Kontos
- Erfassung der Stammdaten
- Registrierung eines oder mehrerer Marktakteure zur Wahrnehmung der verschiedenen Marktfunktionen
- Gilt nur für Anlagenbetreiber: Registrierung der Anlage(n)
Anlagenbetreiber müssen nach Erstellung eines MaStR-Kontos und der Registrierung als Marktakteur zusätzlich ihre Anlage registrieren. Bei der Registrierung der Anlage werden vornehmlich technische Daten abgefragt. Das MaStR führt den Begriff der Einheit ein. Eine Einheit stellt beispielsweise ein möglichweise ein einzelnes PV-Modul oder auch ein einzelnes Biogas-BHKW dar; die genaue Definition ist noch nicht gesetzlich festgelegt. Fest steht jedoch: Eine Anlage kann durchaus aus mehreren Einheiten bestehen.
In § 3 Abs. 1 der MaStRV ist geregelt, welche Akteure sich in welchem Umfang registrieren müssen. Marktakteure können, neben Behörden, alle Betreiber von ortsfesten Strom- und Gaseinheiten zur Erzeugung, Speicherung und Verbrauch von Strom oder Gas sein.
Neben EEG- und KWK-Anlagenbetreibern und Betreibern von konventionellen Kraftwerken müssen sich auch Bilanzkreisverantwortliche, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferanten, Transportkunden sowie Betreiber von organisierten Marktplätzen registrieren. Zusätzlich müssen auch Letztverbraucher, wenn sie an ein Höchst- oder Hochleistungsnetz oder im Falle von Gas an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind, im MaStR aufgenommen werden. Auch Unternehmen zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien (§ 3 Nr. 17 EEG 2017) sind gemäß § 3 Nr. (3), 6 und 8 MaStRV registrierungspflichtig. Marktakteure, die nicht zur Registrierung verpflichtet sind, können sich freiwillig registrieren.
Aufgrund von Datenschutzauflagen ist dies leider nicht möglich.
Möglich sind
- Bußgelder durch die Bundesnetzagentur bis zu 50.000 €
- Verlust der Förderung
- Verlust der Vergütung für den eingespeisten Strom
4. Fragen zum Datenschutz
Der elektronische Stromzähler zeigt Ihnen in der ersten Displayzeile den für Ihre Stromrechnung relevanten Zählerstand an. Zusätzlich werden in der zweiten Displayzeile individuelle Verbrauchswerte angezeigt, die Ihnen helfen sollen, Ihren Stromverbrauch transparenter zu machen. Diese Verbrauchswerte dienen ausschließlich Ihrer Information und sind für Ihre Stromrechnung nicht relevant. Folgende individuelle Stromverbrauchswerte können hier angezeigt werden:
Aktuelle Leistung
Die aktuelle Leistung entspricht der augenblicklichen elektrischen Leistungsaufnahme aller in Betrieb oder Standby befindlichen Geräte.
Stromverbrauch seit letzter Nullstellung
Hier wird Ihr Stromverbrauch so lange aufsummiert, bis Sie diesen wieder auf Null zurückstellen. Diese Funktion ist mit dem Tageskilometerzähler eines PKW vergleichbar.
Stromverbrauch in der Vergangenheit
Hier kann der Stromverbrauch der letzten 24 Stunden sowie der letzten sieben, 30 und 365 Tage angezeigt werden.
Muss ich für die Ablesung meiner modernen Messeinrichtung meine PIN eingeben?
Nein. Für die Ablesung des Zählers ist nur die erste Displayzeile relevant. Hierzu muss die PIN nicht eingegeben werden. Die erste Displayzeile kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.
Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sollten beim Auszug durch Sie gelöscht werden. Für die Zurücksetzung der historischen Verbrauchswerte benötigen Sie Ihre PIN.
Sie erhalten von uns eine Ablesekarte und lesen – wie gewohnt – den Zählerstand selbst ab.
Für die Mitteilung stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung:
Um Aufwand und Zeit zu sparen, können Sie die Zählerstande direkt in unserem Online-Portal erfassen (nutzen Sie hier rechts die Lasche "Zählerstand eingeben"). Zum Login verwenden Sie Ihre Kundennummer und Ihren Namen.
Alternativ können Sie die Ihnen zugesandte Ablesekarte ausfüllen und an unser Beleglesezentrum zurücksenden. Bevorzugen Sie die telefonische Übermittelung der Werte, können Sie uns hierzu unter Tel. 0800-3001340 erreichen.
5. Fragen zu Nachweisen und Betreiberwechsel
Betreiberwechsel müssen im MaStR gemeldet werden.
Die dabei erforderliche Übertragung der Zuordnung von Anlagendaten von einem Betreiber auf einen anderen wird im MaStR durch entsprechende Verfahren unterstützt:
Der bisherige Betreiber hat die Möglichkeit, die Daten einem neuen Betreiber „anzubieten“. Die Daten einer Einheit und einer EEG- oder KWK-Anlage können nur insgesamt übertragen werden und das Angebot auf Datenübernahme kann gleichzeitig nur gegenüber einem einzigen anderen (zuvor registrierten) Anlagenbetreiber gemacht werden.
Mit der Annahme des Angebotes ist die Einheit bzw. die EEG- oder KWK-Anlage datentechnisch dem neuen Betreiber zugeordnet, der damit auch die Verantwortung für die Datenrichtigkeit übernimmt.
Bei diesem Vorgang muss ein Gültigkeitsdatum angegeben werden. Damit wird im MaStR abgebildet, wer zu welcher Zeit der Betreiber der Einheit oder Anlage war. Die MaStR-Nummer der Einheit und der EEG- oder KWK-Anlage und die Zuordnung zu einer Lokation ändern sich bei der Übertragung nicht.