Marktpartner
Messstellenbetreiber
Messeinrichtungen und Messstellenbetrieb
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch eines Anschlussnehmers in den Netzen der Rhein-Sieg Netz GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen von einem Dritten durchgeführt werden, sofern der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtungen durch den Dritten gewährleistet ist.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz erforderlich.
Die entsprechenden Musterverträge nebst Anlagen finden Sie hier nebenstehend:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
In der regulierten Stromsparte hat die Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN) ihr Stromverteilnetz an die Westnetz verpachtet. Im Auftrag des Netzbetreibers betreibt, plant und baut die RSN Stromverteilnetze und transportiert Strom zu den angeschlossenen Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden. Für den Messstellenbetrieb im RSN-Stromverteilnetz gelten aufgrund der Verpachtung die Bedingungen und Verträge der Westnetz als dem zuständigen Netzbetreiber. Informationen finden Sie nebenstehend: