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Irreführende Schreiben der Deutsche Messwesen zum Smart Meter-Einbau

Smart Meter: Irreführende Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (Foto: Adobe Stock)

Smart Meter: Irreführende Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (Foto: Adobe Stock)

Siegburg, 18.08.2026 – Uns ist bekannt geworden, dass die Deutsche Messwesen GmbH derzeit einige Kundinnen und Kunden im Netzgebiet der Rhein-Sieg Netz GmbH anschreibt. Vergleichbare Schreiben werden derzeit auch an Verbraucherinnen und Verbraucher in anderen Regionen Deutschlands versandt.

Bei der Deutsche Messwesen handelt es sich um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Das Unternehmen ist unabhängig von der Rhein-Sieg Netz GmbH tätig.

Die Deutsche Messwesen GmbH wirbt für den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und erweckt dabei den irreführenden Eindruck, dass der Kunde/ die Kundin zum Einbau verpflichtet sei.

Vor diesem Hintergrund weisen wir auf Folgendes hin:

Sie sind nicht verpflichtet, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag mit der Deutsche Messwesen GmbH abzuschließen und / oder dort den Einbau eines Smart Meters zu beauftragen. Lassen Sie sich daher von in den Schreiben gemachten, angeblichen Angeboten nicht verunsichern.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die Rhein-Sieg Netz GmbH für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Ist bei Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, müssen Sie nicht selbst tätig werden. 

Denn sollte bei Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel anstehen, werden Sie von der Westnetz GmbH rechtzeitig darüber informiert. Für Zählerwechsel, die in diesem Jahr (2026) vorgenommen werden, sind die Kunden bereits von der Westnetz GmbH informiert worden.

Grundsätzlich besteht für Sie – losgelöst vom vorbeschriebenen gesetzlich Smart Meter Ausbau – die Möglichkeit, einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. In diesem Fall ist jedoch der Abschluss eines gesonderten Vertrages über den Messstellenbetrieb erforderlich.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, vor einem Wechsel bzw. Vertragsschluss den konkreten Vertrag, insbesondere die damit einhergehenden Kosten, die Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen sorgfältig zu überprüfen.

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