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Energie einspeisen

Erzeugen Sie Ihren eigenen Strom

Energie ganz einfach selbst erzeugen und einspeisen

Werden Sie selbst aktiv und erzeugen Sie mit einer Photovoltaik-Anlage Ihren eigenen Strom. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Einspeisen.

 

 

 

Unser Netzgebiet Strom

Sie wollen Ihre PV-Anlage an das Stromnetz anschließen? Dann sind wir ausschließlich in unserem Stromnetzgebiet in Siegburg und Niederkassel für Sie der richtige Ansprechpartner (in der Karte rot markiert).

Befindet sich Ihre PV-Anlage außerhalb dieser Gebiete, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Netzbetreiber. Andere Zuständigkeiten im Rhein-Sieg Kreis sind:

Westnetz GmbH: www.westnetz.de
Stadtwerke Troisdorf: www.stadtwerke-troisdorf.de
Stadtwerke Bonn: www.stadtwerke-bonn.de
Bad Honnef AG: www.bhag.de

Wie melde ich meine PV-Anlage an?

Aufgrund der momentanen erhöhten Kundenanfrage, kann es zu verlängerten Wartezeiten kommen!

 

 

Anmeldeverfahren (Meldepflichten)

Für den ersten Schritt: Sie möchten eine PV-Anlage an das Mittel- oder Niederspannungsnetz anschließen lassen? Wir prüfen vor Baubeginn die Anschlusssituation und berechnen die netztechnischen Auswirkungen der Anlage. Weitere Informationen zu Inbetriebnahme und Anmeldeverfahren finden Sie hier:

Antrag für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage

Für den zweiten Schritt Ihrer Anfrage: Füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch. Bitte beachten Sie die Checkliste zur Abnahme einer PV-Anlage. Mit "Absenden" erreicht uns Ihre Anfrage online. Wir prüfen, ob alle Dokumente vollständig vorliegen und ob Ihr Anschluss-Wunsch machbar ist. Sie erhalten im nächsten Schritt eine entsprechende Rückmeldung von uns und eine Information, wie wir dann weiter vorgehen.

Zur Übersicht finden Sie Formulare und Anträge auch in unserem Downloadbereich und hier rechts unter "notwendige Dokumente".

 

 

 

 

Persönliche Daten

Dokumente

* = Pflichtfeld
Alle notwendigen Dokumente der Rhein-Sieg Netz auf einem Blick


Antrag auf Anschluss einer PV-Anlage

Inbetriebsetzungsauftrag

Inbetriebsetzungsprotokoll D.3

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen/Speicher

Datenblatt für Speicher

Kundendatenblatt

 

Die Anmeldebescheinigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur "Solare Strahlungsenergie" kann nachgereicht und an diese E-Mail gesendet werden: ib.strom@rhein-sieg-netz.de

Alle weiteren notwendigen Dokumente stammen nicht von der Rhein-Sieg Netz und müssen selbst besorgt werden.
 


Weitere Informationen und Hinweise:

Haftung gemäß §18 NAV

Technische Mindestanforderungen

 

Steckerfertigen PV-Anlage (Balkonkraftwerk):

Steckerfertige PV-Anlagen müssen Sie auf der folgenden Internetseite anmelden.
 

Informationen für Installateure

Die Rhein-Sieg Netz stellt keine Rundsteuerempfänger zur Verfügung. Wir bitten Sie diese unter beiliegendem Link zu bestellen.
 

Einspeisemanagement

Damit das Stromnetz immer sicher ist, können Erzeugeranlagen zeitweise in ihrer Wirkleistung reduziert bzw. ganz abgeschaltet werden. Alle wichtigen Informationen zum Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Aufgrund der momentanen erhöhten Kundenanfrage, kann es zu verlängerten Wartezeiten kommen.

Bitte schauen Sie in unsere technischen Anschlussbedingungen unter „weitere Informationen und Hinweise“

Es muss ein eHz-Zähler (elektronischer Haushaltszähler) verbaut werden.

Der Prozess ist der selbe, wie bei einer Neuanmeldung.

Sofern Sie eine mMe (moderne Messeinrichtung) besitzen können Sie dies ohne Einschränkung.
Sofern Sie keine mMe besitzen müssen Sie Ihren Wechselrichter auf eine 0 % Einspeisung einstellen lassen.

 

 

Marktstammdatenregister (MaStR)

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Marktstammdatenregister (MaStR) übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!

1. Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen

Das MaStR übernimmt die bisherigen Aufgaben des Anlagenregisters und des Photovoltaik-Meldeportals und geht über deren Kompetenzen hinaus. Die rechtliche Grundlage wurde durch das im Juni 2016 in Kraft getretenen Strommarktgesetz im EnWG in den §§ 111e und 111f EnWG verankert. Die Notwendigkeit zum Aufbau des MaStR ergibt sich aus dem Wandel des Strommarktes von einer überschaubaren Anzahl an Großanlagen hin zu einer Vielzahl an unterschiedlichen Kleinanlagenbetreibern. Zum ersten Mal werden Stammdaten sämtlicher Erzeugungsanlagen zentral zusammengefasst. Bewegungsdaten (z.B. Last- und Einspeisezeitreihen, Energiemengen, Vertragsbeziehungen) werden nicht erfasst.

Die zentrale Datenverwaltung und der Wegfall von Mehrfachregistrierungen sollen behördliche und privatwirtschaftliche Vorgänge vereinfachen. Das MaStR enthält die wesentlichen Akteure im Bereich Strom und Gas, ist von jedermann nutzbar und sorgt für einen Abbau bürokratischer Hürden. Durch die Vergabe von Marktstammdatennummern soll die Marktkommunikation sowie die Identifikation von Akteuren des Energiemarktes vereinfacht werden.

Das MaStR geht über die Funktion einer Datenbank hinaus: Nach Aussage der Bundesnetzagentur soll eine der zentralen Funktionen des MaStR die Abwicklung einer automatisierten Maschine-zu-Maschine-(M2M)-Kommunikation über Schnittstellen sein. Darunter fallen auch der automatisierte Datenabruf sowie die Netzbetreiberprüfung.

Auch die Vermarktung von Netzersatzanlagen soll durch deren Erfassung im MaStR vereinfacht werden. Schließlich sieht die jüngste Novelle des Strommarktgesetzes laut BMWi eine stärkere Einbindung der Netzersatzanlagen für einen kosteneffizienten Beitrag zur Versorgungssicherheit vor.

2. Fragen zu Kosten und Fristen

Nein, die Registrierung ist kostenlos.

  • Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt eine zweijährige Frist für die Registrierung bis zum 31.01.2021.
  • Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert werden.

Änderungen, die die im Register eingetragenen Daten betreffen, müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt registriert werden.

3. Fragen zur Registrierung

Für die BNA ist ausschließlich die Registrierung im offiziellen Marktstammdatenregister von Bedeutung. Daher müssen sich alle Anlagenbetreiber erneut registrieren.

Die Marktakteure (Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferant etc.) sind für ihre Daten jeweils selbst verantwortlich.

Bei Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten sowie Speichern liegt die Datenverantwortung bei den Anlagenbetreibern. Die Anlagenbetreiber sind somit dafür verantwortlich, dass die Daten zu den Einheiten in das MaStR eingetragen und aktuell gehalten werden. Auch nach einer Bestätigung oder Korrektur von Anlagendaten im Rahmen der Netzbetreiberprüfung verbleibt die Datenverantwortung beim Anlagenbetreiber.

Die Registrierungspflicht im MaStR besteht für alle Anlagen, die mittelbar oder unmittelbar an das Netz angeschlossen sind, unabhängig von einer tatsächlichen Einspeisung.

Über die Website https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/AuswahlAssistent registrieren Sie die entsprechende Anlage.

Um die Registrierung zu vereinfachen, bietet das MaStR zwei Assistenten an, welche durch die verschiedenen Schritte führen.

Der Assistent für Anlagenbetreiber ist gedacht für Privatpersonen oder kleine Unternehmen, die sich ausschließlich als Betreiber einer Anlage (insbesondere Stromerzeugungs­anlagen) registrieren wollen.

Der Assistent für allgemeine Marktteilnehmer wird für alle anderen Fälle genutzt, z.B. für größere Unternehmen, andere Marktfunktionen oder die Nutzung des Webdienstes. 

  • Für den Benutzer: Name, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum.
  • Für Marktakteure inkl. Anlagenbetreiber: Adress- und Kontaktdaten.
  • Für Unternehmen zusätzlich, Steuernummer und Registernummer (Handels-, Vereins- oder andere Register)
  • Für Anlagen: Standort, verschiedene technische Merkmale je Anlagentyp, Angaben zum Netzanschluss.
    Wenn zutreffend; zusätzlich Angaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder zu Genehmigungen.
  • Es gibt für die verschiedenen Anlagen je eine Registrierungshilfe, da sich die Daten für die Registrierung je nach Art der Anlage stark unterscheiden.
 StromGas

Erzeugung

Alle Anlagen, die an ein Stromnetz angeschlossen sind.Alle Anlagen, die an ein Gasnetz angeschlossen sind.
VerbrauchAnlagen, die an ein Hoch- oder Höchstspannungsnetz angeschlossen sind.Anlagen, die an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind.

Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme.

  • Solaranlagen
  • Windenergieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wasserkraftanlagen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
  • Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten
  • Stromspeicher

Die Registrierung im MaStR erfolgt durch einen Online-Einrichtungsassistenten. Neben der Registrierung von Marktakteuren, Einheiten und EEG-Anlagen können Benutzer angelegt und verantwortliche Benutzer für Marktakteure festgelegt werden. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:

  • Anlegen eines MaStR-Kontos
  • Erfassung der Stammdaten
  • Registrierung eines oder mehrerer Marktakteure zur Wahrnehmung der verschiedenen Marktfunktionen
  • Gilt nur für Anlagenbetreiber: Registrierung der Anlage(n)

Anlagenbetreiber müssen nach Erstellung eines MaStR-Kontos und der Registrierung als Marktakteur zusätzlich ihre Anlage registrieren. Bei der Registrierung der Anlage werden vornehmlich technische Daten abgefragt. Das MaStR führt den Begriff der Einheit ein. Eine Einheit stellt beispielsweise ein möglichweise ein einzelnes PV-Modul oder auch ein einzelnes Biogas-BHKW dar; die genaue Definition ist noch nicht gesetzlich festgelegt. Fest steht jedoch: Eine Anlage kann durchaus aus mehreren Einheiten bestehen.

In § 3 Abs. 1 der MaStRV ist geregelt, welche Akteure sich in welchem Umfang registrieren müssen. Marktakteure können, neben Behörden, alle Betreiber von ortsfesten Strom- und Gaseinheiten zur Erzeugung, Speicherung und Verbrauch von Strom oder Gas sein.

Neben EEG- und KWK-Anlagenbetreibern und Betreibern von konventionellen Kraftwerken müssen sich auch Bilanzkreisverantwortliche, Messstellenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferanten, Transportkunden sowie Betreiber von organisierten Marktplätzen registrieren. Zusätzlich müssen auch Letztverbraucher, wenn sie an ein Höchst- oder Hochleistungsnetz oder im Falle von Gas an ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind, im MaStR aufgenommen werden. Auch Unternehmen zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien (§ 3 Nr. 17 EEG 2017) sind gemäß § 3 Nr. (3), 6 und 8 MaStRV registrierungspflichtig. Marktakteure, die nicht zur Registrierung verpflichtet sind, können sich freiwillig registrieren.

Aufgrund von Datenschutzauflagen ist dies leider nicht möglich.

Möglich sind 

  • Bußgelder durch die Bundesnetzagentur bis zu 50.000 €
  • Verlust der Förderung
  • Verlust der Vergütung für den eingespeisten Strom

4. Fragen zum Datenschutz

Nein, Personenbezogene Daten sind als vertraulich eingestuft. z.B. werden die genauen Standortdaten von Anlagen kleiner 30 kW(p), nicht veröffentlicht.

Aber Achtung, bei der Registrierung geben Sie vertrauliche Daten in Felder ein, die veröffentlicht werden, diese sind nicht geschützt (z.B. wenn der Name zur Benennung der Anlage verwendet wird oder eine private E-Mail-Adresse angeben wird). Die entsprechenden Felder sind eindeutig gekennzeichnet.

Der elektronische Stromzähler zeigt Ihnen in der ersten Displayzeile den für Ihre Stromrechnung relevanten Zählerstand an. Zusätzlich werden in der zweiten Displayzeile individuelle Verbrauchswerte angezeigt, die Ihnen helfen sollen, Ihren Stromverbrauch transparenter zu machen. Diese Verbrauchswerte dienen ausschließlich Ihrer Information und sind für Ihre Stromrechnung nicht relevant. Folgende individuelle Stromverbrauchswerte können hier angezeigt werden:

Aktuelle Leistung

Die aktuelle Leistung entspricht der augenblicklichen elektrischen Leistungsaufnahme aller in Betrieb oder Standby befindlichen Geräte.

Stromverbrauch seit letzter Nullstellung

Hier wird Ihr Stromverbrauch so lange aufsummiert, bis Sie diesen wieder auf Null zurückstellen. Diese Funktion ist mit dem Tageskilometerzähler eines PKW vergleichbar.

Stromverbrauch in der Vergangenheit

Hier kann der Stromverbrauch der letzten 24 Stunden sowie der letzten sieben, 30 und 365 Tage angezeigt werden.

Muss ich für die Ablesung meiner modernen Messeinrichtung meine PIN eingeben?

Nein. Für die Ablesung des Zählers ist nur die erste Displayzeile relevant. Hierzu muss die PIN nicht eingegeben werden. Die erste Displayzeile kann aus eichrechtlichen Gründen nicht abgeschaltet werden.

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sollten beim Auszug durch Sie gelöscht werden. Für die Zurücksetzung der historischen Verbrauchswerte benötigen Sie Ihre PIN. 

Sie erhalten von uns eine Ablesekarte und lesen – wie gewohnt – den Zählerstand selbst ab.

Für die Mitteilung stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung:

Um Aufwand und Zeit zu sparen, können Sie die Zählerstande direkt in unserem Online-Portal erfassen (nutzen Sie hier rechts die Lasche "Zählerstand eingeben"). Zum Login verwenden Sie Ihre Kundennummer und Ihren Namen.

Alternativ können Sie die Ihnen zugesandte Ablesekarte ausfüllen und an unser Beleglesezentrum zurücksenden. Bevorzugen Sie die telefonische Übermittelung der Werte, können Sie uns hierzu unter Tel. 0800-3001340 erreichen.

5. Fragen zu Nachweisen und Betreiberwechsel

Ja, bei Neuanlagen (Inbetriebnahmedatum ab 31.01.2019).

Da die Registrierung im MaStR unter anderem Voraussetzung für die Zahlung von Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG sowie von Zuschlagszahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem KWKG ist, benötigen wir als ihr Netzbetreiber einen Nachweis über die Registrierung im MaStR.

Betreiberwechsel müssen im MaStR gemeldet werden.

Die dabei erforderliche Übertragung der Zuordnung von Anlagendaten von einem Betreiber auf einen anderen wird im MaStR durch entsprechende Verfahren unterstützt:

Der bisherige Betreiber hat die Möglichkeit, die Daten einem neuen Betreiber „anzubieten“. Die Daten einer Einheit und einer EEG- oder KWK-Anlage können nur insgesamt übertragen werden und das Angebot auf Datenübernahme kann gleichzeitig nur gegenüber einem einzigen anderen (zuvor registrierten) Anlagenbetreiber gemacht werden.

Mit der Annahme des Angebotes ist die Einheit bzw. die EEG- oder KWK-Anlage datentechnisch dem neuen Betreiber zugeordnet, der damit auch die Verantwortung für die Datenrichtigkeit übernimmt.

Bei diesem Vorgang muss ein Gültigkeitsdatum angegeben werden. Damit wird im MaStR abgebildet, wer zu welcher Zeit der Betreiber der Einheit oder Anlage war. Die MaStR-Nummer der Einheit und der EEG- oder KWK-Anlage und die Zuordnung zu einer Lokation ändern sich bei der Übertragung nicht.

Kontakt Bundesnetzagentur

Die für das Marktstammdatenregister (MaStR) verantwortliche Bundesnetzagentur kann bei technischen und fachlichen Fragen über folgende Wege erreicht werden:

Kontaktformular

Website

E-Mail

Hotline der Bundesnetzagentur: Tel. 0228.14-3333 (Mo.-Fr., 9-17 Uhr)