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Wärmewende vor Ort umsetzen

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung (KWP) — jetzt mit uns starten!

Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Rund 55 % des deutschen Primärenergieverbrauchs entfallen auf den Wärmesektor. Daher muss die Wärmewende mitbedacht und vorangetrieben werden.

Uns liegt als Netzbetreiber an einer nachhaltigen, effizienten und integrierten Umsetzung der Wärmewende. Daher ist aus unserer Sicht die begleitende Akteursbeteiligung essentiell für eine erfolgreiche Wärmeplanung.

Wir unterstützen Sie mit unseren Angeboten bei Ihrer Kommunalen Wärmeplanung.

Die individuelle Wärmplanung für Ihre Kommune

Die Wärmewende kann nur „Bottom- up“ gelingen, d.h. auf Basis der vorhandenen Gebäude, Wärmebedarfe und erneuerbaren Potentiale. Zentrales und verbindliches Instrument soll eine individuell zugeschnittene Wärmeplanung werden. Denn: Was für die eine Kommune gilt, muss nicht auch für die Nachbarkommune gelten.

Der Gesetzgeber plant mit Ablauf des Jahres 2023 alle Kommunen gesetzlich zur Kommunalen Wärmeplanung zu verpflichten. Bis diese Gesetzgebung in Kraft tritt, gibt es von der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für eigenmotivierte Projekte attraktive Fördermittel für Kommunen in Höhe von 90 bis 100 %.

Unser Angebot zur Kommunalen Wärmeplanung

Erstellung des Kommunalen Wärmeplans mit Hilfe des digitalen Wärmeatlasses:

Unterstützung bei der Organisation rund um die Wärmeplanung:

Kernprozess: Erstellung

1. Bestandsanalyse

  • Aktuelle gebäudescharfe Wärmebedarfe
  • Resultierende Treibhausgas-Emissionen
  • Gebäudetypen und Gebäudealter
  • Aktuell wärmerelevante Versorgungsstrukturen (Netze, zentrale Erzeuger sowie dezentrale Beheizungsstruktur der Gebäude)
  • Darstellung im digitalen Wärmeatlas

2. Potentialanalyse

  • Potentiale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme
  • Ermittlung lokaler Potentiale erneuerbarer Wärmequellen (Umweltwärme, Geothermie, Solarthermie, Biomasse) sowie Abwärme
  • Darstellung im digitalen Wärmeatlas

3. Zielszenario & Zonierung

  • Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios für 2045 (mit verschiedenen Meilensteinen z.B. 2030) unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Transformationspläne, Abschätzung des zukünftigen Wärmebedarfs und von Potentialen erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Transformations- und Klimaschutzpläne
  • Identifikation von Eignungsgebieten für Wärme-, Gas- und Stromnetze
  • Darstellung als Zonierung im digitalen Wärmeatlas

4. Wärmewendestrategie

  • Detailanalyse priorisierter Eignungsgebiete
  • Erarbeitung konkreter, räumlich verorteter Maßnahmen
  • Einbettung der Maßnahmen in einen langfristigen Transformationspfad zur Klimaneutralität
  • Abschlussdokumentation

Begleitprozesse

1. Kommunikationsstrategie:

  • Entwicklung einer geeigneten Kommunikationsstrategie, um die Bürger umfassend zu informieren und angemessen zu beteiligen mit dem Ziel der Schaffung einer möglichst breiten Akzeptanz

2.  Akteursbeteiligung:

  • Gemeinsame Erstellung eines Konzepts zur Beteiligung sämtlicher betroffener Akteure (Verwaltungseinheiten, Energieversorger, Netzbetreiber, Immobilienwirtschaft, Energieagenturen, Energieberater etc.) an der Entwicklung der Zielszenarien und Entwicklungspfaden sowie der umzusetzenden Maßnahmen
  • Organisation und Durchführung unterschiedlicher Veranstaltungen zur Akteursbeteiligung  

 3. Controllingstrategie:

  • Entwicklung einer Controllingstrategie zur Top-down- und Bottom-up-Verfolgung der Ziele inkl. Benennung von Indikatoren und Rahmenbedingungen für Datenerfassung und Datenauswertung

 4.  Verstetigungsstrategie:

  • Festlegung von Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten zur Einbettung in einen langfristigen Transformationspfad

Welche Förderungen gibt es?

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie am 1. November 2022 wurde die Kommunale Wärmeplanung explizit als Fördergegenstand eingeführt. Außerdem gibt es vorübergehend attraktive Förderbedingungen: 90 % Zuschuss bzw. 100 % für finanzschwache Kommunen (bei Antrag bis 31.12.2023). Ab 2024 reduzieren sich diese Fördersätze auf 60 % bzw. 80 %.

Bezuschusst werden:

  • Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister der Planerstellung (unbegrenzt)
  • Akteursbeteiligung (bis 10.000 €)
  • Sachausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit (bis 5.000 €)

Voraussetzungen (Auszug):

  • Kein vorliegendes Fokus- oder Klimakonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung
  • Keine gesetzliche Verpflichtung

Weitere Informationen unter:

www.klimaschutz.de

Konkrete Unterstützung für Ihre Kommune – sprechen Sie uns an:

Ihr Kontakt für die Kommunale Wärmeplanung (KWP)
 

kwp@rhein-sieg-netz.de