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Tel. 0800 6484848

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Sicherheit und Gerätechecks

Informationen zu Sicherheit und Gerätechecks

Sorgen Sie mit der richtigen Behandlungen und der regelmäßigen Überprüfung dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und somit Risiken vorgebeugt werden. Genau hinschauen genügt. Sie benötigen keine besonderen technischen Kenntnisse. Wir informieren Sie über Vorgehensweise, Pflichten, rechtliche Rahmenbedingungen und korrektes Verhalten im Schadensfall sowie Vorgehen bei der Mängelbeseitigung.

 

Gas-Hausschau


Regelmäßige Prüfungen der kundeneigenen Gasanlage

Mindestens einmal jährlich sind Gasinstallationen von Immobilien gemäß der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) mittels Sichtkontrolle zu überprüfen. Hier sind alle Eigentümer und Mieter selbst in der Pflicht, denn ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in ihren Händen.

Pflicht des Hauseigentümers:

Der Grundstückseigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gasanlage verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.

Der Eigentümer oder Mieter darf die Sichtkontrolle der Gasinstallation selbst durchführen und dokumentieren. Einige Energieversorgungsunternehmen bieten diese Leistung (Sichtkontrolle, inklusive Dokumentation) auch gegen eine entsprechende Gebühr an.

Zusätzlich zu dieser jährlichen Prüfung ist alle 12 Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage durchzuführen. Für diese Arbeiten ist ein Unternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Wichtig zu wissen:

Wenn bei der Sichtkontrolle Mängel an der Gasanlage festgestellt werden, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihr örtliches Energieversorgungsunternehmen.

Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und Instand zu halten, um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktionieren.
 

Weitere Informationen des DVGW zum Jahres-Check im Haus

Verhalten bei Gasgeruch


Wie verhalte ich mich, wenn es nach Gas riecht?

Sollte es im Haus oder auf der Straße nach Gas riechen, sind hier die wichtigsten Sofortmaßnahmen zusammengestellt.
Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:

Keine Panik:

Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik.

Keine Flammen, keine Funken:

Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen.

Fenster auf:

Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Keine elektr. Geräte wie Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten – Funkenbildung.

Gashahn zu:

Schließen Sie den Hauptabsperrhahn im Keller und/oder den Gashahn am Gas-zähler. Warnen Sie Ihre Mitbewohner und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus. An Türen klopfen, nicht klingen um Funkenbildung zu vermeiden.

Bereitschaftsdienst anrufen – von außerhalb des Hauses:

Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr für Sie erreichbar. Unsere Mitarbeiter werden sofort zu Ihnen kommen, um die Ursache des Gasgeruchs zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Bitte rufen Sie dazu die nachfolgend aufgeführte Störungsnummer an: 0800 6484848 (gebührenfrei)

Bitte geben Sie Störmeldungen ausschließlich telefonisch auf, da sonst eine sofortige Bearbeitung nicht garantiert werden kann.

Sichere Geräte und Anlagen


Sicherheitstechnik bei Gas-Leitungsanlagen und Gasgeräten

Erdgas gelangt über unterirdische Leitungen von der Quelle bis zu den regionalen Verteilerstationen - unsichtbar, ohne Transporte auf Straße oder Schiene. Alle Rohrleitungen, Übergabestationen und sonstige Einrichtungen werden von Ihrem Netzbetreiber regelmäßig und gewissenhaft kontrolliert.

Leitungen in der Straße werden mit elektronischen "Schnüffelgeräten" überprüft, die bereits minimale Gasanteile in der Luft direkt über dem Boden registrieren

Die Gasanschlussleitung gehört bis zur Hauptabsperreinrichtung im Haus dem Netzbetreiber. Danach gehören mit Ausnahme des Gasdruckregelgerätes und des Gaszählers die Gasinstallationsanlagen und die Heizung den Gebäudeeigentümern.

Ihre Aufgaben als Eigentümer für sichere Gasleitungen und Geräte:

  1.   Lassen Sie Ihre Gasgeräte regelmäßig von einem Fachmann überprüfen
  2.   Wenden Sie sich bei Störungen an Gasgeräten oder bei Schäden an Gasleitungen immer nur an Fachleute
  3.   Gehen Sie regelmäßig "auf Hausschau" und machen Sie den Jahres-Check an Gasgeräten und Gasleitungen


Weitere Informationen des DVGW zur Sicherheit in der Gerätetechnik