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Netzzugang Gas & Strom

Netzzugang Gas und Strom für Energielieferanten

Sie wollen das Verteilnetz der Rhein-Sieg Netz GmbH für Ihre Energielieferungen nutzen? Wir garantieren Ihnen einen fairen Netzzugang nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Zugang und zur Nutzung unseres Erdgasverteilnetzes.

  1. Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages Gas zwischen Lieferanten und der Rhein-Sieg Netz GmbH,
  2. Abschluss einer Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI),
  3. Abwicklung der Geschäftsprozesse im Datenformat EDIFACT, wobei der Lieferant gewährleisten muss, dass er die Übermittlung von elektronischen Rechnungen (INVOIC) verarbeiten kann sowie
  4. Einführung einer erweiterten/fortgeschrittenen Signatur und Verschlüsselung (E-Mail + S/MIME oder AS2), um die Authentizität und Integrität der Daten bei der Übermittlung der INVOIC zu gewährleisten.

Lieferantenrahmenvertrag Gas und EDI-Vereinbarung

Der Lieferantenrahmenvertrag Gas regelt die Abwicklung des Netzzugangs Gas gemäß Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) nach dem Zweivertragsmodell.

Gas: Netzzugang /Musterverträge

Auf diesen Seiten finden Sie die aktuellen Musterverträge für Netzanschluss, Anschlussnutzung und Netznutzung inkl. der technischen Anschlussbedingungen.

Niederdruck-Bereich

Für den Anschluss von Letztverbrauchern in Niederdrucknetzen (<=100 mbar) und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Rhein-Sieg Netz GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur NDAV“ und der „Technische Anschlussbedingungen zur NDAV“, die wir nachfolgend zur Verfügung stellen:

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Rhein-Sieg Netz GmbH bekannt, dass die NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederdrucknetz der Rhein-Sieg Netz GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NDAV bleibt unberührt.

Mittel- und Hochdruck-Bereich

Außerhalb des Geltungsbereichs der Niederdruckanschlussverordnung (Netzdruck > 100 mbar) gelten die folgenden Verträge:

Sonderentgelt gemäß § 20 (2) GasNEV

Abweichend von der Berechnung der Netzentgelte nach § 18 GasNEV kann das Netzentgelt auf Grundlage der konkreten gaswirtschaftlichen Leistung auch gemäß § 20 GasNEV ermittelt bzw. berechnet werden.

Die Bundesnetzagentur hat hierfür im Sommer 2012 den Leitfaden der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV veröffentlicht. Damit gelten neue und umfangreichere Vorgaben für die Ermittlung und Gewährung von Sonderentgelten ab dem Jahr 2013.

Unsere Netzentgelte Gas

Entgelte sind zu entrichten für die Netznutzung und für die Messung und Abrechnung. Zusätzlich sind die jeweilige Konzessionsabgabe sowie die gesetzlich gültige Umsatzsteuer zu entrichten. In den Entgelten der Rhein-Sieg Netz GmbH sind die Kosten der vorgelagerten Netze enthalten.

Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu den Entgelten für die Netznutzung der Rhein-Sieg Netz GmbH:

    Die Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.

    Konzessionsabgabe

    Die Rhein-Sieg Netz GmbH zahlt in allen Konzessionsgebieten den nach § 2 KAV in der jeweils gültigen Fassung zulässigen Höchstbetrag an Konzessionsabgabe.

    Mehr-/Mindermengen

    Die Preise für Mehr- / Mindermengen sind auf den Internetseiten der Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht.

    Strom: Netzzugang/Lieferantenrahmenvertrag

    Die Rhein-Sieg Netz GmbH hat sich entschlossen, ihr Stromverteilnetz an die Westnetz GmbH zu verpachten. Durch die Verpachtung ist die Westnetz GmbH der zuständige Netzbetreiber für das Stromverteilnetz der Rhein-Sieg Netz GmbH. Im Auftrag des Netzbetreibers betreibt, plant und baut die Rhein-Sieg Netz GmbH das Strom-Verteilnetz. Im Auftrag von Energielieferanten verteilen / transportieren wir Strom zu den an den Netzen angeschlossenen Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden.

    Für den Netzzugang zum Stromverteilnetz der Rhein-Sieg Netz GmbH gelten aufgrund der Verpachtung die Bedingungen, Verträge, Anträge und Preise der Westnetz GmbH als zuständigem Netzbetreiber. Diese finden Sie ebenso auf der Website der Westnetz GmbH wie die gesetzlich geforderten Veröffentlichungspflichten, wie u.a. die Angaben gemäß  § 77 Abs. 1 Nr. 1 EEG sowie den Bericht gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG, so dass ein transparenter und diskriminierungsfreier Netzzugang jederzeit gewährleistet ist.