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Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Gasversorgung

RSN-Versorgungssicherheit: Gasübernahmestation in Niederpleis

Eine Anlage zur Gasübernahme in unserer Region. Foto: RSN

Der Ukrainekrieg und das dadurch ausgelöste menschliche Leid macht uns alle betroffen. Wir alle sind mit unseren Gedanken bei den Frauen, Männern und Kindern, die mitten in Europa um ihr Leben kämpfen müssen. Ihnen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität. Der Krieg wirft gleichzeitig bei Ihnen viele Fragen hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Gasversorgung auf.

Vor dem Hintergrund der russischen Lieferkürzungen über die zentrale Erdgaspipeline Nordstream 1 auf 40 Prozent der Maximalkapazität hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 23. Juni 2022 die sogenannte Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Auch dieser Schritt wirft Fragen bei Ihnen auf, die wir ernst nehmen. Daher haben wir Ihnen hier Informationen zu den zentralen Themen zusammengestellt, die aktuell in der Kundenhotline immer wieder an uns herangetragen werden.      

1.    Was bedeutet die Alarmstufe und warum wurde sie ausgerufen?  

Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des europäisch geregelten „Notfallplan Gas“ (Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe).

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Zwar sind die Gasspeicher stärker gefüllt als im Vorjahr (58% am 23.06.2022, dem Tag der Ausrufung der Alarmstufe). Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Dies zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Daher hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima am 23. Juni 2022 entschlossen, die Alarmstufe auszurufen.

2.    Was bedeutet die Alarmstufe für die Rhein-Sieg Netz und für mich als Kunden?

Die Ausrufung der Alarmstufe hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rhein-Sieg Netz und auch nicht auf Sie als unsere Erdgas-Kundinnen und -Kunden. Dies vor allem aus folgenden Gründen:

Die Alarmstufe wurde ausgerufen, um die gesetzlichen Grundlagen für schnelles Handeln der Bundesregierung bei einer weiteren Reduktion der russischen Gaslieferungen zu schaffen. Sie ist damit eine weitere Vorbereitungsmaßnahme, keine Reaktion auf eine akute Krisenverschärfung.

Die Gasversorgung in Deutschland ist im Moment weiter stabil, die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit gewährleistet.

Die Gasflüsse aus der Nord Stream 1 sind seit dem 14. Juni 2022 auf etwa 40 % der Maximalleistung gedrosselt. Während regulärer Wartungsarbeiten von Nord Stream 1 gingen diese zwischenzeitlich auf Null. Nach der Wartung ist am 21. Juli 2022 die Gaslieferung durch die deutsch-russische Gaspipeline wieder angelaufen .Die Auslastung entspricht weiterhin in etwa 40 % der maximalen Kapazität.

Unsere von den ausbleibenden Lieferungen betroffenen Vorlieferanten können diese Mengen zurzeit anderweitig am Markt beschaffen, wenn auch zu deutlich höheren Preisen. Denn die Großhandelspreise sind in Folge der Lieferreduzierung spürbar gestiegen und haben sich zuletzt auf höherem Niveau eingependelt.

Aktuell werden auch die Gasspeicher – wenn auch mit reduzierter Geschwindigkeit – noch weiter befüllt.

Die Ausrufung er Alarmstufe ist damit vor allem die Vorbereitung auf ein Szenario, in dem die Gaslieferungen über die zentrale Pipeline Nordstream 1 weiter reduziert bzw. ganz eingestellt wird und sich in Folge die gesetzlich angestrebten Speicherfüllstände nicht mehr erreichen lassen.

In allen Stufen des Notfallplans Gas unterliegen Sie als Haushaltskunden einem besonderen Schutz. Sie müssen sich trotz angespannter Lage daher zum heutigen Zeitpunkt keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen.

3.    Welche weiteren Stufen gibt es?

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetz schnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem kann die Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt werden, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

4. Wer entscheidet im Notfall?

Sollte es tatsächlich zu erheblichen Störungen der Gasversorgung kommen, übernimmt der Staat. Die Bundesnetzagentur bestimmt dann die Verteilung des knappen Erdgases. Die Verteilnetzbetreiber wie die Rhein-Sieg Netz und die Westerwald-Netz sind in dieser Phase ausschließlich ausführende Organe.